WEBVTT

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00:00:04.160 --> 00:00:06.960
Was ist der gesetzliche Mindestlohn?

2
00:00:06.960 --> 00:00:13.430
Seit Anfang 2015 gilt in Deutschland ein flächendeckender, gesetzlicher Mindestlohn, dessen genaue Höhe

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00:00:13.430 --> 00:00:15.420
sich jährlich ändern kann.

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00:00:15.420 --> 00:00:21.000
Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise

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00:00:21.010 --> 00:00:26.570
für gewisse Praktikanten, Auszubildende, Heimarbeiter und Langzeitarbeitslose.

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00:00:26.570 --> 00:00:29.230
Was ist beim Mindestlohn zu beachten?

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00:00:29.230 --> 00:00:33.900
Bemessungsgrundlage für den Mindestlohn ist die Bruttovergütung pro Zeitstunde.

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00:00:33.900 --> 00:00:40.110
Überstunden sind mindestens mit dem Mindestlohn und bis zum Ablauf des Folgemonats zu vergüten.

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00:00:40.110 --> 00:00:44.560
Überstundenzuschläge sind allerdings nicht auf den Mindestlohn anrechenbar.

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00:00:44.560 --> 00:00:49.240
Für einen begrenzten Zeitraum kann aber eine Buchung auf ein Arbeitszeitkonto erfolgen.

11
00:00:49.240 --> 00:00:53.760
Besondere Aufzeichnungspflichten gelten für geringfügig Beschäftigte und Arbeitnehmer

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00:00:53.760 --> 00:00:57.560
aus den im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Branchen.

13
00:00:57.560 --> 00:01:03.700
Arbeitgeber müssen hier Beginn, Dauer und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzeichnen.

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00:01:03.700 --> 00:01:10.260
Die Einhaltung des Mindestlohngesetzes wird durch die Steuerbehörden und Sozialversicherungsträger überprüft.

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00:01:10.260 --> 00:01:14.020
Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf unserer Website oder

16
00:01:14.020 --> 00:01:16.640
gerne auch von unserem Beraterteam.

